Architekten- und Ingenieursrecht
Das Rechtsverhältnis zwischen Planern, Architekten, Ingenieuren sowie Bauherren ist eine oft unterschätzte Materie, deren Bedeutung oft erst im Konfliktfall Beachtung erfährt. Gerade komplexere Bauvorhaben können eine Vielzahl von Fragen für Planer und Bauherren aufwerfen, wenn durch Zeitablauf oder Verzögerung, Sonderwünsche oder Unvorhergesehenes Änderungen im Umfang der Aufgabenstellung oder den Honorargrundlagen streitig werden. Dass zudem die Haftung der planenden Berufe immer öfter Thema wird, ist eine weitere Erkenntnis der modernen Bauentwicklung und der Exposition der daran Beteiligten.