Hotelimmobilien- und Hotelbetriebsrecht als Spezialgebiet

Hotelrecht aus Leidenschaft

Wir unterstützen Hotels, Hoteleigentümer und Hotelbetreiber in jeder Phase ihres Wirtschaftszyklus mit Rechtsrat und qualifizierter anwaltlicher Vertretung. Auch und gerade bei weichenstellenden Entscheidungen.

Kaum einer anderen Immobilie wohnt so viel Faszination inne, wie der des Hotels. Hotels sind unsere Leidenschaft, ist daher nicht nur ein Spruch, sondern unsere Überzeugung und Geisteshaltung.

„Spezialimmobilie“, „Special Asset“, „Revenue Driver“ all das sind Bezeichnungen für ein ganz besonderes Geschäftsmodel, mittels der Verwertung sogenannter „Beherbergungsmöglichkeiten“ (Room-Nights) und verbundenen „Dienstleistungen“ (Services) außerhalb des traditionellen Miet- und Pachtrechts Umsätze zu erwirtschaften, deren Renditeziel („yield“) oft oberhalb der herkömmlichen Vermarktung von „Räumen“ und Gebäuden liegen soll.

Hotels sind einzigartige Kombinationen aus gästeorientiertem Service, oftmals mühevoller Bewirtungsleistung (F&B) und einzigartiger Immobilie. Die rechtlichen und unternehmerischen Anforderungen an Hotelgebäude und den Hotelbetrieb sind infolge der vielfältigen relevanten Rechtsmaterien hoch und benötigen spezialisierten, fachkundigen von Insider-Wissen geprägten Rat.

Um dem Anspruch und den Beratungsbedürfnissen unserer zahlreichen Hotelmandanten gerecht zu werden, haben wir uns seit nunmehr fast 20 Jahren intensiv und umfassend auf das „Hotelrecht“ in all seinen Ausprägungen spezialisiert.

Herr Rechtsanwalt Buhlmann hat in seiner Laufbahn nicht nur als Rechtsanwalt Hotelimmobilien, Hoteleigentümer und Hotelbetriebe beraten, sondern teilweise auch deren unternehmerische Verwaltung bzw. die Geschäftsführung von Hotelgesellschaften besorgt. Er kennt die Welt der Hotellerie aus bester eigener Anschauung und jahrzehntelange Betreuung großer Hotelbetriebe in Deutschland.

In der Corona-Krise der Jahre 2020 bis 2022 hat Herr Rechtsanwalt Buhlmann für mehr als 60 deutsche Hotelbetriebe deren Rechte aus Betriebsschließungsversicherungen gerichtlich geltend gemacht und Ergebnisse erzielt, die um ein Mehrfaches über den Angeboten der sogenannten bayrischen Lösung lagen.

Herr RA Buhlmann publiziert regelmäßig in Fachmedien zum Bau- und Hotelrecht.

Die Begrifflichkeiten der Hotelbranche sind uns nicht nur geläufig, wir verfügen auch über fundiertes Wissen und Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Branche, deren Rechen- und Rechnungslegungsmethoden sowie die Bedeutung hoteltypischer Kennzahlen einschließlich deren Ermittlung und Bewertung.

„Leisure-“, „Transient-“ „MICE-Business“, „USALI“, „P&L“ „ADR“, „Rack-Rate“, „F&B“, und „RevPAR“, „OCC“ und „RevPOR“, „SKR 04 und 71-Hotellerie“, „CRS“ und „Brand Standards“, „FF&E“ sowie „SOE“ und ähnliche Begrifflichkeiten der Hotelsprache stellen für uns keine Fremdworte dar, sondern Selbstverständlichkeiten unserer Tätigkeit.

Das Gleiche gilt für die Kenntnis der Inhalte, Fallstricke, Besonderheiten der betriebswirtschaftlichen Einordnung und Abgrenzung von „Owner-Operator-Modellen“, Lizenzverträgen, Pachtverträgen sowie Management- und Franchiseverträgen. Auch die Kombination verschiedener hotelbezogener Spezialverträge über diverse Betriebsformen der Hotellerie in „Sandwichmodellen“ und anderer Struktur haben wir beraten und entworfen.

Unsere besondere Spezialisierung auf den Rechtsbereich „Managementvertrag“ bzw. Betriebsführung unter einem Managementvertrag hat dazu geführt, dass wir nicht nur den Abschluss derartiger Verträge (meist für Hoteleigentümer) begleitet haben, sondern den einen oder anderen auch wieder aus einer „ungeliebt“ gewordenen Struktur herauslösen konnten. Das wiederum hat zuletzt zunehmend zu Mandaten geführt, in denen sich Hoteliers von uns über die Vorteile und Fallstricke der Abgabe ihrer Betriebe in ein kettengeführtes „Management“ ausführlich haben beraten und vertreten lassen.

Wir beraten und vertreten

  • Hoteleigentümer

  • Hotelbetreiber

  • Betriebs- und Pachtgesellschaften

  • Managementgesellschaften

  • Franchisenehmer

  • Projektentwickler

  • Institutionelle Immobilienunternehmen mit Hotelportfolien oder Hotel-Beimischungen

in den folgenden Zusammenhängen:

  • Planung, Entwicklung, Strukturierung und Umsetzung von Hotelprojekten

  • bei der Formulierung und Verhandlung von Hotelbauverträgen (GU-Modelle alle Spielarten) und sonstiger Bau- und Architektenverträge

  • hinsichtlich der Rechtsfragen des Hotelumbaus, der Hotelsanierung und der baulichen Erweiterung bestehender Betriebe

  • in allen Fragen anstehender Branding-Strategien

  • bei Übernahmen und Verkäufen von Hotelbetrieben und Hotelimmobilien, einschließlich Due-Diligence-Prozessen und Verhandlungen

  • beim Kauf- und der Finanzierung von Hotelimmobilien

  • beim Verkauf von Hotelbetrieben und Hotelimmobilien
    – Verkaufsvorbereitungs- und Optimierungsprozesse (get-fit-for-sale-Prozess)
    – Verkaufsverhandlungen und Verkaufsgesprächen
    – Abwicklung von Verkäufen und Übergaben

  • in der Entwicklung von Hotels und Hotelimmobilien aus Konversionsobjekten

  • im Hinblick des Abschlusses oder der Auflösung von Technical Service Agreements (TSA)

  • FF&E-, SOT-Verträge

  • Verträge mit Zulieferern, Einkaufsbedingungen

  • in allen Fragen der Betriebs- und Branding Strukturen, insbesondere bei
    – Managementverträgen
    – Pachtverträgen
    – Franchiseverträgen
    – Sandwich-Konstellationen
    – Owner-Operator-Franchisenehmer-Strukturen,
    – Vertragsabschlüssen und Vertragsbeendigungen

  • Unternehmensnachfolge und Fremdgeschäftsführung

  • Interimsmanagement

  • Beratung im Krisenfall und bei drohender Insolvenz und wegen deren Strukturierungserfordernissen

  • Genehmigungs- und Konzessionsfragen

  • Gewerberecht

  • im eigentlichen Hotelrecht
    – Hotel-Gast-Beziehung
    – Hotelausstattungsleasing
    – Bier- und Getränkebezugsverträge
    – Gaststätteneinrichtungsverträge
    – Kontingentverträge
    – Reservierungsverträge
    – On-Demand-Verträge
    – Hotel-CRS und OTA sowie Plattformverträge
    – LCR-Verträge
    – Barter-Verträge
    – Hotel-Gast-AGB