Bauträgerrecht für Unternehmen und Erwerber

Das Gesetz kennzeichnet den Bauträgervertrag in § 650u BGB dadurch, dass zum einen die Errichtung oder der Umbau eines Bauwerkes und zum anderen die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erfolgen muss.

Im Bauträgerrecht stoßen daher die nicht in jeder Hinsicht kompatiblen Rechtsmaterien des Bau- und des Kaufrechts aufeinander und werden zudem durch Besonderheiten des öffentlichen Gewerberechts (MaBV) überformt und beeinflusst.

Nicht selten sprechen Mandanten davon, sie hätten eine Immobilie vom Bauträger „gekauft“, ohne zu wissen, dass erhebliche Teile des Vertrages – trotz oft plakativ verwendeter abweichender Vertragsbezeichnungen – dem gesetzlichen Baurecht und dem Gewerbesonderrecht unterfallen.

Das Bauträgermodell liegt heute der ganz überwiegenden Zahl der Transaktionen von Wohnungseigentum zugrunde. Die rechtlichen Fragestellungen, die mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie einhergehen, sind daher vielfältig und sowohl für Bauträger als auch Erwerber und Wohnungsverwalter ohne Spezialkenntnisse oft schwer oder nicht zu durchschauen.

Genau hier setzt unsere auf langjähriger Erfahrung beruhende Dienstleistung an. Eine besondere Spezialisierung haben wir in der Betreuung des sogenannten Super-GAU‘s im Bauträgerrecht, der Insolvenz des Bauträgers, erworben.

Wir beraten sowohl Bauträger (Unternehmen) als auch Erwerber sowie gewerbliche Wohnungsverwalter und haben dabei folgende Schwerpunkte in den Vordergrund unserer Spezialisierung gestellt:

Bauträgerberatung
  • Rechtliche und wirtschaftliche Strukturierung von Bauträgermodellen

  • Gründung und Führung von Objektgesellschaften / Bauträgergesellschaftsrecht

  • MaBV-Beratung im Vorfeld der Projektkonzeption

  • Beratung und Begleitung der Projektzwischenfinanzierung, Rechtsprobleme des 2-Konten-Models, spezielle MaBV-Beratung

  • Beratung von Bauträgervertragsmodellen und Bauträgerleistungsbeschreibungen (MaBV-Konformität des Vertragsmodells)

  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen zur Verwendung in der notariellen Beurkundung

  • Bauverträge zur Umsetzung des Bauträgermodells, Klauselmodelle und AGB-Recht

  • Architekten und Planerverträge

  • Gewerk-, GU- und Totalunternehmerverträge zur baulichen Durchführung des Bauvorhabens

  • Baubegleitende Rechtsberatung bis hin zur Abnahmeberatung

  • Begleitung des Bauträgers bei der Abnahme von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Erwerbern und sonstigen am Bauprojekt Beteiligten

  • Beratung und Vertretung in der Bauträgerinsolvenz

Erwerberberatung
  • Objektprüfung

  • Vertragsprüfung und Beratung zum konkreten Gegenstand der Bauträgerverpflichtung,

  • Risikobewertung

  • MaBV-Beratung und Prüfung der Inhalte und Klauseln eines Erwerbsvertrags (Kauf vom Bauträger)

  • Bonitätsprüfungen von Bauträgern

  • Absicherung des Erfüllungsanspruchs des Erwerbers

  • Beratung zur Fälligkeit und Zahlbarkeit von Zahlungsraten

  • Finanzierungsberatung

  • Rechtsberatung bei der Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Erwerbern gegenüber Bauträgern, werdenden WEG’en

  • Betreuung von Einzelerwerbern und Erwerbergemeinschaften (WEG’en) in der Insolvenz des Bauträgers – Fertigstellungsunterstützung

Wohnungsverwalter
  • Beratung bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  • MaBV-Beratung

  • Beratung zu den Verwalterpflichten und -rechten

  • Vertretung der Aufgaben des Wohnungsverwalters gegenüber der WEG und einzelnen WEG-Mitgliedern

  • Durchsetzung von WEG-Ansprüchen gegen einzelne WEG-Mitglieder

  • Beratung zu Spezialfragen des WEG-Rechts