Öffentliches Baurecht

Die Bebauung eines Grundstücks hat einer großen Anzahl öffentlich-rechtlicher Normen zu genügen. Das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht sind Materien, die sich Bauherren, Investoren, Nachbarn oder sonstigen Beteiligten oft nur schwer erschließen.

Wir beraten Bauherren, Investoren, Gemeinden, Kommunen, Bauträger und Projektgesellschaften von der Bauleitplanung bis zur Baugenehmigung bzw. der Abwehr störender Baugenehmigungen.

Unsere Kompetenzen:

  • Bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung

  • Beratung und Begleitung von Bauplanvorhaben

  • Begleitung und Vertretung im Bauantragsverfahren bis zur Baugenehmigung

  • Bauordnungsrecht, Baugenehmigung, Verlängerungen und einstweiliger Rechtsschutz

  • Nachbarzustimmung und Nachbarvereinbarungen

  • Beratung spezifischer baugenehmigungsrechtlicher Fragestellungen, Abstandsflächen, GRZ, GFZ und

  • Grundstücksausnutzung, bauliches Einfügen und Bauplankonformität, bauordnungsrechtliche Anforderungen

  • Brandschutzrecht

  • Nachbarrechtsschutz und Abwehransprüche