Öffentliches Baurecht
Die Bebauung eines Grundstücks hat einer großen Anzahl öffentlich-rechtlicher Normen zu genügen. Das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht sind Materien, die sich Bauherren, Investoren, Nachbarn oder sonstigen Beteiligten oft nur schwer erschließen.
Wir beraten Bauherren, Investoren, Gemeinden, Kommunen, Bauträger und Projektgesellschaften von der Bauleitplanung bis zur Baugenehmigung bzw. der Abwehr störender Baugenehmigungen.