Miet- und WEG-Recht

Wir beraten zu allen Fragen des Wohn- und Gewerbemietrechts auf der Seite des Vermieters. Hierunter fallen unter anderem folgende Themenkomplexe.

  • Überprüfung von Verträgen auf ihre Klauseln

  • Gestaltung von Verträgen (insb. im Gewerbemietrecht)

  • Richtiger Umgang mit der Mietpreisbremse

  • Abmahnungen und Kündigungen bei Vertragsverletzungen im Mietverhältnis

  • Eigenbedarfskündigungen und Widersprüche dagegen

  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen bei Einwendungen von Betriebskostenpositionen

  • Nachzahlungsansprüche aus Betriebskostenabrechnungen

  • Rückzahlungsansprüchen bei zu viel geleisteten Betriebskosten

  • Schadensersatzansprüche im Mietverhältnis und bei Beendigung des Mietverhältnisses

  • Kautionsrückzahlungsansprüche

  • Schönheitsreparaturen

  • Zahlungs- und Räumungsklagen

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Hierbei vertreten wir die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als auch einzelne Wohnungseigentümer oder die WEG.

Bei folgenden Themenkomplexen sind wir Ihnen gerne behilflich:

  • Bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzungen und Modernisierungen

  • Instandhaltungsmaßnahmen

  • Durchsetzung der Instandhaltungsrücklagen

  • Geltendmachung von Haus- bzw. Wohngeldvorschüssen

  • Eigentümerversammlung, Beschlusskompetenz und Beschlussfehler

  • Beschlussanfechtungsklagen

  • Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums

  • Verwaltervertrag und Verwaltervergütung

  • Durchsetzung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • Ersatz- und Entschädigungsansprüche von Wohnungseigentümern