Baurecht für mittelständige Baubetriebe und Bauhandwerker


Die Liste der in der VOB/C (ATV DIN 18299 ff) aufgezählten Bau-Gewerke ist lang, aber bei weitem nicht abschließend. Allen betroffenen Gewerken und den dort tätigen Betrieben ist eigen, dass sie am und auf dem Bau als „Auftragnehmer“ agieren und sich oft in diversen rechtlich nicht immer eindeutig einzuschätzenden schwierigen Situationen ganz unterschiedlichen Auftraggebern gegenübersehen, deren Wunsch und Wille im Regelfall auf die besonders hochwertige, schnelle aber möglichst kostengünstige Errichtung eines Bauwerkes oder einer Anlage bzw. eines Teils davon gerichtet ist.

Welcher Bauhandwerker oder Baubetrieb hätte noch nicht erlebt, dass der Auftraggeber ihn zur Ersatz- oder Ergänzungsfinanzierung eigentlich überdimensionierter, zumindest aber oft nicht voll durchfinanzierter Vorhaben zu missbrauchen sucht. Hier drohen dem Bauhandwerker bzw. dem Baubetrieb immer öfter finanzielle und haftungsrelevante Gefahren. Was liegt dem Auftraggeber näher, als Bauhandwerkern und Baubetriebe in die Pflicht zu nehmen und diesen das oft Unmögliche abzuverlangen.

Nachdem der Gesetzgeber die Materie des Baurechts immer undurchsichtiger, bürokratischer und mit Rechtsfallen behaftet ausgestaltet (vgl. die Einführung des gesetzlichen Bauvertragsrechts, des Verbraucherbauvertrags und der dabei gegebenen Widerrufsmöglichkeiten), ist bei unseren Mandanten die Erkenntnis geweckt, dass das Bauhandwerk heute zum großen Teil die richtige Angebotsabgabe, den Abschluss sinnvoller und die Meidung gefährlicher Bauverträge erfordert. Ebenso ist die zügige, zumindest aber produktive Auftragsabwicklung, die Vermeidung rechtlicher und sonstiger wirtschaftlicher Exposition sowie die Beherrschung des Umgangs mit Auftraggeber-Änderungswünschen, Unvorhergesehenem und Anordnungen notwendig. Letztlich lohnen zahlreiche Bauvorhaben nur dann für Baubetriebe, wenn das erforderliche Nachtragsmanagement zutreffend und richtig durchgeführt wird.

In all diesen Fragen begleiten wir unsere Mandanten mit Rat und weit über Rechtsfragen hinausgehender Unterstützung und effektiver gerichtlicher Vertretung.

Wir beraten, vertreten und unterstützen Erd- und Rohbauer, Abbruchunternehmen, Gerüstbauer, Beton- und Betonier-Unternehmen, Maurer und Dachdecker, Fensterbauer und Glaser, Estrichleger, Trockenbauer, Maler und Tapezierer, Fliesen- und Bodenleger, Metall- und Stahlbauer, Betonsanierer, Naturwerksteinbetriebe, Zimmerer, Tischler und Holzbauer, Fassadenbauer, Teppichleger, Raumausstatter, Heizungsbauer, Fördertechniker, Sanitärunternehmen, Elektriker, Informationstechniker, Telefonbauer, Blitzschutzbetriebe, baulich tätige GU‘s und alle anderen bauhandwerklich tätigen mittelständigen Unternehmen und Einzelbetriebe bei deren Tätigkeit am Bau.

Wir bieten

  • Vertragsmanagement

  • Angebots- und Vertragsberatung

  • Rechtliche Prüfung der Inhalte von Auftraggeber-Leistungsverzeichnissen und Leistungsbeschreibungen, (welches Risiko wird dem Baubetrieb auferlegt? – auch das Unwägbare?)

  • Beratung und Vertretung in Vergabefragen, einschließlich der Vertretung vor der Vergabekammer und den Vergabesenaten der OLG‘en

  • Prüfung und Bewertung bauseitig gestellter Bauverträge und Vertragsklauseln

  • Bewältigung der Tücken des Verbraucherbauvertragsrechts

  • Positionierung und Vertretung gegenüber Auftraggebern

  • Bauschriftverkehr nach den Vorgaben der VOB/B und des neuen gesetzlichen Baurechts

  • Beratung zum Umgang mit Änderungsbegehren und Anordnungen der Auftraggeber

  • Nachtragsmanagement

  • Bauzeitverschiebung und -verzögerung: Was tun, wenn die Baustelle „stockt“, die vertraglichen Leistungszeiten nicht eingehalten werden können oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verspätet nachkommt. Wir prüfen und bearbeiten alle Typen von Bauzeitstörungen und Bauzeitstörungsfolgen

  • Prüfung und Beratung zur Gestaltung und Durchsetzung von Abschlags- und Schlussrechnungen

  • Vergütungsklagen

  • Errechnung von Zinsen aus Bauforderungen

  • Sicherungsverlangen gegen den Auftraggeber

  • Ausstiegsszenarien und Beratung zur Vertragsbeendigung

  • Gerichtliche Vertretung in Mangelsachen und wegen der Ansprüche der Auftraggeber und allen anderen Fragen des Baurechts

  • Betreuung selbständiger Beweisverfahren

  • Beratung und Vertretung in Regresskonstellationen (Gesamtschuld zwischen allen am Bau beteiligten Akteuren)

  • Betreuung von Haftungssachen

  • Aufarbeitung von Mangelbehauptungen und Abwehr von unberechtigten Mangelrügen

  • Unterstützung in strategischen Fragen der Unternehmens- und Betriebsstrukturierung

  • Baugesellschaftsrecht