Rechtsanwalt Dirk Buhlmann ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und kann auf jahrzehntelange Erfahrung und Expertise im Bau- und Architektenrecht und Grundstücks- und Immobilienrecht zurückgreifen. Im Großraum Frankfurt betreute er namhafte Bauprojekte, wie zum Beispiel die Sanierung des Gesellschaftshauses des Frankfurter Palmengartens.
Er ist mit dem Recht des Nachtragswesens bestens vertraut und sowohl im Claim- wie im Anti-Claim-Management ausgewiesen.
Eine weitere Spezialisierung liegt in der Bearbeitung von Bauzeitverzögerungen und der daraus entstehenden bauzeitlichen wie monetären Folgen. Im Jahr 2017 hat Rechtsanwalt Buhlmann den seinerzeit größten Bauprozess um Bauzeitfolgen bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand erfolgreich geführt.
Er betreut ebenso gerne große Projektentwicklungen institutioneller Investoren, wie auch private Baumaßnahmen.
Architekten und sonstige Planer vertritt er in allen Fragen des Vertrags-, Honorar-, sowie Haftungsrechts und kann dabei auf etliche spektakuläre auch in der Presse verfolgte Verfahren zurückblicken.
Die Betreuung, Beratung und aktive Vertretung handwerklicher mittelständischer Betriebe hat sich zu einem Schwerpunkt seiner Tätigkeit und seines Teams entwickelt.
Neben dem reinen Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Buhlmann auch für Hotels tätig Hier hat er seit zwei Jahrzehnten umfassende betriebliche Erfahrungen erworben, die derzeit weit über 60 Hotelbetriebe in ganz Deutschland zu Gute kommen. In der Corona Zeit hat Rechtsanwalt Buhlmann eine große Menge an Verfahren gegen Betriebsschließungsversicherer mit hoher Erfolgsquote für seine Hotelmandanten geführt.
Zum Mandantenkreis gehören öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen aus dem Bau- und Dachdeckergewerbe, Architekten- und Ingenieure, Hotelbetreiber, Projektentwickler, als auch Wohnungseigentümer, Verwalter und Vermieter gewerblicher und privater Immobilien.